Business
25.2.2024

Steuern in Dubai für Unternehmen 2024

Aktualisiert am
30.5.2024
Verfasst von
HeyDubai-Team
Die Nr. 1 Auswanderungs- und Firmengründungsagentur mit Sitz in den VAE. Mit Hilfe unserer professionellen Unterstützung steht deiner Firmengründung und Auswanderung nichts im Weg!
Du willst nach Dubai auswandern oder eine Firma in Dubai gründen?
Wir sind dir dabei gerne behilflich und beantworten dir all deine Fragen!
Verwende unser Kontaktformular oder Buche einen Termin über unser Buchungstool.
Das Erstgespräch mit dem HeyDubai-Team ist kostenfrei und unverbindlich. Im Anschluss an das Gespräch werden wir ein Angebot zukommen lassen.
Teile diesen Beitrag
& folge uns!

Wie hoch ist die Steuer für Unternehmen in Dubai?

Seit Juni 2023 erfahren Unternehmen in den VAE durch die Einführung der Corporate Tax Law, auch bekannt als Körperschaftsteuergesetz, eine wesentliche Neuerung in der steuerlichen Landschaft Dubais. Zusätzlich zur Etablierung der Körperschaftsteuer verstärkt die neu eingeführte Buchführungspflicht die Anforderungen an die finanzielle Dokumentation. Diese Änderungen unterstreichen Dubais Bestreben, ein transparentes und geregeltes Geschäftsumfeld zu fördern, und bieten Unternehmen klare Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Tätigkeit im Emirat.

Wer fällt in Dubai unter die Steuerpflicht?

In Dubai unterliegen grundsätzlich alle in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ansässigen Unternehmen der Steuerpflicht. Dies schließt jede Gesellschaft mit ein, die gemäß den rechtlichen Bestimmungen des Landes registriert ist und dort ihren Geschäftsbetrieb führt. Die steuerliche Verpflichtung erstreckt sich auf das gesamte Spektrum wirtschaftlicher Aktivitäten und Geschäftsbereiche, unabhängig von der Größe oder Branche des Unternehmens.

Ausnahmen:

Allerdings existieren spezifische Ausnahmeregelungen, die unter gewissen Voraussetzungen einige Individuen und Organisationen von der Steuerpflicht befreien.

Diese Ausnahmen betreffen Individuen und Einrichtungen, die in die Nutzung natürlicher Ressourcen involviert sind, sowie Regierungsbehörden und von der Regierung kontrollierte Organisationen. Ebenfalls eingeschlossen sind Wohltätigkeitsvereinigungen, Renten- oder Sozialversicherungskassen sowie bestimmte Anlagefonds. Diese Regelungen erkennen den besonderen Status und die speziellen Beiträge dieser Gruppen an und reflektieren das Bestreben der VAE, ein gerechtes und ausgewogenes Steuersystem zu fördern.

Welche Steuern fallen in Dubai für Firmen an?

In den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Unternehmen unterliegen generell einer Körperschaftsteuer von 9% und einer Mehrwertsteuer (VAT) von 5%.

Allerdings existieren spezifische Ausnahmen, die bestimmte Waren und Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer entweder vollständig befreien oder diesen lediglich einen reduzierten Steuersatz von 0% zuweisen. Zu diesen Ausnahmen zählen grundlegende Lebensmittel, Bildungseinrichtungen und Gesundheitsdienstleistungen, die so konzipiert sind, um die soziale Wohlfahrt und den Zugang zu essenziellen Diensten zu unterstützen.

Darüber hinaus genießen Unternehmen, die in den Freihandelszonen der VAE etabliert sind, oft besondere Mehrwertsteuerregelungen. Aufgrund ihrer Ausrichtung auf Exportgeschäfte und internationale Dienstleistungen profitieren diese Unternehmen häufig von einer Null-Prozent-Regelung bei der Mehrwertsteuer, was ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt stärkt.

Wie unterliegen juristische Personen, die nicht in den VAE ansässig sind, der Körperschaftsteuer?

Personen ohne Wohnsitz in den VAE werden lediglich auf folgende Einkünfte zur Körperschaftsteuer herangezogen:

  • Einkünfte, die einer dauerhaften Geschäftsniederlassung in den VAE zuzuweisen sind
  • Einkünfte, die aus Aktivitäten stammen, die in den VAE durchgeführt werden
  • Einkünfte aus Vermögenswerten, die in den VAE liegen
  • Einkünfte aus Rechten, die für wirtschaftliche Zweck in den VAE genutzt werden

Für Zahlungen, die von in den VAE ansässigen Unternehmen an Personen ohne Ansässigkeit geleistet werden und die Einkünfte aus den VAE beinhalten, gilt eine Quellensteuer von 0%.

Unterliegen natürliche Personen der Körperschaftsteuer der VAE?

Natürliche Personen, die einen Jahresumsatz von mehr als 1 Million AED aus geschäftlichen Aktivitäten innerhalb der VAE erzielen, unterliegen der Körperschaftsteuer, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsstatus. Zudem wird bei Personen, die mehrere Unternehmen betreiben oder an verschiedenen Geschäftsaktivitäten teilnehmen, die Gesamtsumme dieser Einkünfte herangezogen, um zu bestimmen, ob der Schwellenwert von 1 Million AED überschritten wird.

Wichtig ist die Klarstellung, dass Einkünfte, die eine natürliche Person aus nicht-geschäftlichen Aktivitäten erzielt, nicht der Körperschaftsteuer unterliegen. Dies umfasst insbesondere Einkünfte aus Anstellungsverhältnissen, privaten Investitionen, Dividenden und Erträgen aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien, sofern diese nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit generiert werden. Solche Einkünfte bleiben in den VAE steuerfrei, was die Attraktivität des Standorts für Einzelpersonen und Investoren weiter erhöht.

Im Gegensatz dazu müssen natürliche Personen, die als Freelancer oder über Einzelunternehmen agieren und dabei Einkünfte aus geschäftlichen Aktivitäten generieren, die den Schwellenwert von 1 Million AED überschreiten, diese Einkünfte der Körperschaftsteuer unterwerfen.

Dabei wird nicht nur das Einkommen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen berücksichtigt, sondern auch Einkünfte aus gewerblichen Lizenzgebühren, Beratungsdiensten oder anderen unternehmerischen Tätigkeiten.

Gibt es eine Einkommensteuer für Privatpersonen in Dubai?

In Dubai existiert keine Einkommensteuer für Privatpersonen. Dies bedeutet, dass Einkünfte, welche von Einzelpersonen in Dubai generiert werden, steuerfrei sind. Diese steuerliche Regelung umfasst sowohl Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit (Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis, Einkünfte aus privaten Immobilien und anderen Investitionen).

Wichtig ist allerdings der Hinweis, dass diese Steuerbefreiung ausschließlich für in Dubai erwirtschaftetes Einkommen gilt. Für Einkommen, das außerhalb Dubai erzielt wird, können abhängig von den Steuervorschriften des jeweiligen Landes Steuerpflichten entstehen.

Gibt es in Dubai eine Vermögenssteuer?

Die VAE - einschließlich Dubai - zeichnen sich durch ein steuerfreundliches System aus, vor allem hinsichtlich der Vermögenssteuern. Persönliches Einkommen, Kapitalerträge sowie Vermögen von Einzelpersonen sind in Dubai von Steuern befreit. Ebenso sind Unternehmen in Bezug auf Vermögenswerte oder Gewinne nicht steuerpflichtig, mit Ausnahme der Umsatzsteuer und, unter bestimmten Umständen, der Körperschaftsteuer. Dieses System stellt einen der wesentlichen Anreize für wirtschaftliche Aktivitäten und Investitionen in der Region dar.

Welche Steuern fallen für Mainland und Freezone Firmen in Dubai an?

In Dubai gelten seit Juni 2023 neue Regelungen zur Körperschaftsteuer, die sowohl Mainland- als auch Freezone-Unternehmen betreffen:

  • Mainland-Unternehmen auf dem Festland Dubais unterliegen einer Körperschaftsteuer von 9% auf Gewinne ab einem Schwellenwert von 375.000AED pro Jahr.
  • Freezone-Unternehmen, die in den zahlreichen Freihandelszonen Dubais angesiedelt sind, sehen sich ebenfalls einer 9% Körperschaftsteuer auf Gewinne über 375.000 AED gegenüber. Diese Regelung trifft auf alle Einkünfte zu, unabhängig davon, ob sie innerhalb der eigenen Freihandelszone oder im internationalen Geschäftsverkehr erzielt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich als „Qualifying Free Zone Person“ (QFZP) eingestuft zu werden und damit von einer 0% Steuerrate auf das qualifizierende Einkommen zu profitieren.
  • Darüber hinaus besteht sowohl für Mainland- als auch Freezone-Unternehmen die Möglichkeit auf einen Small Business Relief (SBR). Das SBR ermöglicht es Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 3 Mio. AED, von steuerlichen Erleichterungen zu profitieren, sofern sie sich für die Körperschaftsteuer registrieren und ihren Umsatz nachweisen. Diese Steuererleichterung ist bis Ende 2026 gültig.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um als Qualifying Free Zone Person zu gelten?

Eine qualifizierte Freizonen-Person in den VAE ist jemand, der die spezifischen Anforderungen des Freizonen-Körperschaftsteuersystems erfüllt und dadurch von einem Körperschaftsteuersatz von 0 % auf die steuerpflichtigen Einkünfte profitiert. Zu den QFZP-Anforderungen gehören:

  • Nachweis angemessener Substanz in den VAE: Eine QFZP muss angemessene Vermögenswerte, eine angemessene Anzahl qualifizierter Vollzeit-Mitarbeiter und angemessene Betriebsausgaben in Bezug auf die durchgeführten Geschäftsaktivitäten vorweisen können. Dies soll sicherstellen, dass die QFZP über eine echte wirtschaftliche Präsenz in den VAE verfügt.
  • Keine Ausübung des Wahlrechts, dem Regelsteuersatz zu unterliegen: Eine QFZP darf nicht wählen, dem allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 9 % zu unterliegen, der für steuerpflichtiges Einkommen über AED 375.000 gilt.
  • Erzielung von Qualifying Income: Das Einkommen einer QFZP muss bestimmten Kriterien entsprechen, um als "Qualifying Income" zu gelten. Dazu gehören Einkommen aus Transaktionen mit anderen Freihandelszonen (FZP) Personen, Einkommen aus Transaktionen mit Nicht-FZP (unter bestimmten Bedingungen), und andere Einkommensarten, sofern bestimmte De-Minimis-Schwellenwerte nicht überschritten werden.
  • Einhaltung des Fremdvergleichsmaßstabes sowie der Transferpreis-Dokumentation: QFZPs müssen den Fremdvergleichsgrundsatz befolgen und die erforderliche Transferpreis-Dokumentation vorlegen, um zu demonstrieren, dass ihre internen Verrechnungspreise mit denen unabhängiger Dritter vergleichbar sind.
  • Erfüllung weiterer Voraussetzungen, die vom Finanzminister festgelegt werden: Dazu kann die Erstellung geprüfter Jahresabschlüsse gehören und dass nicht-qualifizierende Einnahmen nicht die De-Minimis-Grenze überschreiten.

Die Nichterfüllung einer der Bedingungen führt dazu, dass einem QFZP ihren Qualifikationsstatus verliert und dementsprechend für fünf Steuerjahre von den steuerlichen Vorteilen der Regelung ausgeschlossen wird.

Wo ist das Unternehmen für die VAE-Körperschaftsteuer zu registrieren?

Alle steuerpflichtigen Personen müssen sich bei der Finanzverwaltung (FTA) für die VAE-Körperschaftsteuer registrieren lassen und eine Steuernummer erhalten.

Zur Registrierung der Körperschaftsteuer in den VAE

Wie wird das internationale Einkommen in Dubai besteuert?

In den Vereinigten Arabischen Emiraten, und somit auch in Dubai, werden Einzelpersonen, die ihren Wohnsitz in den VAE haben, nicht mit einer Einkommenssteuer auf ihr weltweites Einkommen belastet, unabhängig davon, in welchem Land dieses Einkommen erzielt wird. Diese steuerliche Regelung macht die VAE zu einem attraktiven Standort für internationale Geschäftsleute und Investoren, die von einem Umfeld ohne persönliche Einkommenssteuer profitieren möchten. Die Befreiung von der Einkommenssteuer auf internationale Einkünfte gilt als wesentlicher Bestandteil der steuerlichen Anreize, die die VAE bieten.

Bezüglich der Unternehmensbesteuerung in den VAE gilt, dass alle in den VAE ansässigen Firmen eine Körperschaftsteuer auf ihr gesamtes, weltweit erzieltes Einkommen entrichten müssen, unabhängig von dessen Herkunft. Diese Regelung stellt sicher, dass Unternehmen ihren fairen Beitrag zum Staatshaushalt der VAE leisten, während sie gleichzeitig von der stabilen und wachstumsorientierten Wirtschaftsstruktur des Landes profitieren. Die Körperschaftsteuerpflicht unterstreicht die global ausgerichtete Steuerstrategie der VAE und verpflichtet Unternehmen zu einer transparenten und umfassenden Finanzberichterstattung, was die Bedeutung einer sorgfältigen steuerlichen Planung und Compliance hervorhebt.

Allerdings sollten Individuen und Unternehmen, die in den VAE ansässig sind, die Steuergesetze anderer Länder, in denen sie Einkünfte erzielen, nicht außer Acht lassen. Viele Staaten besteuern das weltweite Einkommen ihrer Bürger, unabhängig vom Ort der Einkunftserzielung. Dies bedeutet, dass Personen, die außerhalb ihrer Heimatländer Einkommen generieren, potenziell steuerpflichtig in diesen Ländern sind. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, sich gründlich mit den Steuervorschriften der jeweiligen Länder zu befassen, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden und alle steuerlichen Verpflichtungen korrekt zu erfüllen.

Welche Steuern fallen bei Einnahmen aus Immobilien in Dubai an?

Einkünfte aus Immobilieninvestitionen bezeichnen die finanziellen Erträge, die eine Person durch ihre Investitionen in den Immobiliensektor der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) erzielt, sei es direkt durch den Besitz von Grundstücken oder Immobilien oder indirekt über Beteiligungen. Diese Einkünfte umfassen in der Regel Mieteinnahmen oder Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien.

In Bezug auf die Besteuerung von Einkünften aus Immobilien, ist festzuhalten, dass natürliche Personen, die Mieteinnahmen erzielen und dabei einen Jahresumsatz von mehr als 1 Million AED erreichen, von der Körperschaftsteuer befreit werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vermietungsaktivität ohne eine notwendige Lizenz der VAE durchgeführt wird (bspw. eine Immobilienmaklerlizenz). Diese Regelung deutet darauf hin, dass unter bestimmten Voraussetzungen Immobilieneinkünfte steuerlich begünstigt sein können, was die steuerliche Behandlung von Immobilieninvestitionen in den VAE weiter differenziert.

Welche Steuern fallen bei Immobilienkäufen in Dubai an?

Beim Erwerb einer Immobilie in Dubai entfällt zwar die Grundsteuer, allerdings sind folgende Steuern und Gebühren zu entrichten:

  • Dubai Land Department (DLD) Gebühr: Beim Immobilienerwerb fällt eine einmalige Gebühr von 4% des Kaufpreises an, die normalerweise zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird (50/50).
  • Grundstücksübertragungsgebühr: Auch diese beträgt 4% des Kaufpreises der Immobilie und wird in der Regel ebenfalls zwischen beiden Parteien geteilt, wobei der Käufer oft den größeren Anteil übernimmt.
  • Gemeindesteuer: Sowohl Immobilienbesitzer als auch Mieter in Dubai sind verpflichtet, eine jährliche Steuer in Höhe von 5% ihres Mieteinkommens zu entrichten, die zur Finanzierung lokaler Dienstleistungen dient.
  • Eigentumszertifikatsgebühr: Nach dem Immobilienkauf ist für die Ausstellung eines Eigentumszertifikats eine Gebühr von AED 250 zu bezahlen.
  • Mehrwertsteuer: Käufer gewerblicher Immobilien müssen zusätzlich 5% Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis entrichten.

Potenzielle Immobilienkäufer in Dubai sollten sich dieser Gebühren und Steuern bewusst sein, um eine informierte Kaufentscheidung treffen zu können und unerwartete Kosten zu vermeiden.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat ein Wohnsitz in Deutschland, wenn ich eine Firma in Dubai betreibe?

Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Firma in Dubai besitzen, sehen sich mit einer Körperschaftsteuer von 9% in den VAE konfrontiert, die auf das globale Einkommen der Firma erhoben wird. Diese Regelung gilt unabhängig vom Ort der Einkunftserzielung. Gleichzeitig sind jedoch auch die deutschen Steuergesetze zu berücksichtigen, die eine Besteuerung des weltweiten Einkommens vorsehen. Demnach können Einkünfte aus der Dubai-Firma auch in Deutschland steuerpflichtig werden. Eine doppelte Besteuerung kann somit für in Deutschland ansässige Unternehmer zu einer Herausforderung werden, was die Notwendigkeit einer effektiven steuerlichen Planung unterstreicht, um alle Verpflichtungen zu erfüllen und steuerliche Effizienz zu gewährleisten.

Wie erlangt man eine steuerliche Ansässigkeit in Dubai?

Um die steuerlichen Vorteile Dubais vollständig und rechtskonform in Anspruch nehmen zu können, ist eine steuerliche Ansässigkeit in den VAE erforderlich. Diese setzt voraus, dass mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Ein Aufenthalt in den VAE von mindestens 183 Tagen innerhalb eines Jahres,
  • Der Hauptwohnsitz befindet sich in den VAE,
  • Das Zentrum der wirtschaftlichen Tätigkeit, also die primäre Einkommensquelle, liegt in den VAE.

Sobald eine oder mehrere dieser Voraussetzungen erfüllt sind, besteht die Möglichkeit, ein Tax Residence Certificate von den VAE zu erhalten, wodurch die vollen steuerlichen Vorteile in Dubai nutzbar gemacht werden können.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten?

Bis Ende 2021 existierte zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), welches jedoch zum Jahreswechsel auslief und seither nicht erneuert wurde. Folglich ist momentan kein gültiges Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und den VAE in Kraft. Es ist allerdings anzumerken, dass die VAE weiterhin über gültige Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten wie Österreich und der Schweiz verfügen, was die internationale steuerliche Position der VAE unterstreicht.

Buchführungspflicht in den VAE

Besteht eine Buchhaltungspflicht in Dubai?

Seit Juni 2023 gilt in Dubai für sämtliche Unternehmen, sowohl auf dem Mainland als auch in den Freizonen, die Pflicht zur Buchführung und Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Diese international anerkannten Standards zielen darauf ab, die Finanzberichterstattung von Firmen vergleichbar, nachvollziehbar und transparent zu gestalten, indem sie eine einheitliche Buchhaltungspraxis vorschreiben.

Was ist bei der Buchführung für Firmen in Dubai zu beachten?

Für Unternehmer in Dubai sowie in den gesamten Vereinigten Arabischen Emiraten ist es entscheidend, die aktuellen Buchhaltungsvorschriften genau zu kennen und zu gewährleisten, dass sämtliche Finanztransaktionen diesen Richtlinien entsprechen. Folgende Kernaspekte sollten dabei berücksichtigt werden:

  • IFRS-Richtlinien: In den VAE wurde der International Financial Reporting Standard (IFRS) als verbindlicher Buchhaltungsrahmen für alle im Land tätigen Unternehmen festgelegt. Dies verlangt, dass die Buchführung und Finanzberichterstattung aller Firmen den Vorgaben des IFRS entsprechen.
  • Archivierung finanzieller Dokumente: Unternehmer müssen ihre Buchhaltungsbelege für mindestens fünf Jahre aufbewahren. Bei Transaktionen, die Immobilien betreffen, erhöht sich diese Aufbewahrungsfrist auf 15 Jahre.
  • Prüfung der Finanzberichte: Abhängig von der Geschäftsart und dem Geschäftsfeld kann die Notwendigkeit bestehen, die finanziellen Aufstellungen durch einen externen Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen. Für bestimmte Großunternehmen ist die Prüfung ihrer Jahresfinanzberichte obligatorisch.
  • Mehrwertsteuer (VAT): Unterliegt das Unternehmen einer Mehrwertsteuer, gilt es zu gewährleisten, dass alle umsatzsteuerrelevanten Transaktionen ordnungsgemäß erfasst und gemeldet werden, sowie die entsprechende Umsatzsteuer an die Federal Tax Authority (FTA) entrichtet wird.
  • Wechselkurse: Bei Transaktionen, die in Fremdwährung abgewickelt werden, ist sicherzustellen, dass die richtigen Wechselkurse verwendet und die entsprechenden Umrechnungsdifferenzen nach den IFRS-Vorgaben verbucht werden.

Es ist von großer Bedeutung, eine akkurate Buchführung zu pflegen und alle relevanten Vorschriften einzuhalten. Fehler oder Versäumnisse in diesem Bereich können finanzielle Strafen, Steuernachzahlungen oder mögliche rechtliche Konflikte nach sich ziehen.

Wie wird das steuerpflichtige Einkommen für die VAE-Körperschaftsteuer ermittelt?

Das zu versteuernde Einkommen für einen Steuerzeitraum ist der buchhalterische Nettogewinn (oder -verlust) des Unternehmens nach Bereinigung um bestimmte im Körperschaftsteuergesetz und den dazugehörigen Durchführungsbeschlüssen festgelegte Posten.

Der buchhalterische Nettogewinn (oder -verlust) eines Unternehmens ist der Betrag, der in den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellten Jahresabschlüssen ausgewiesen wird.

Welche Standards müssen für die Erstellung von Jahresabschlüssen in den VAE verwendet werden?

Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen für die Körperschaftsteuer in den VAE müssen Unternehmen und Einrichtungen die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden. Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), deren Jahresumsatz 50.000.000 AED nicht überschreitet, ist die Nutzung der IFRS für KMU gestattet. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 3.000.000 AED ist die Buchführung auf Basis des Kassenprinzips akzeptabel.

Wie wird ein Jahresabschluss für das Unternehmen in Dubai erstellt?

Ein Jahresabschluss stellt einen grundlegenden Aspekt der Finanzberichterstattung eines Unternehmens dar, der einen umfassenden Einblick in dessen finanzielle Lage und Performance am Ende des Geschäftsjahres bietet. Bei der Führung eines Unternehmens in Dubai sind u.a. folgende Schritte zu beachten, um einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss zu gewährleisten:

  • Zusammenstellung der Buchhaltungsunterlagen: Vor Beginn der Erstellung des Jahresabschlusses sollten alle erforderlichen Buchhaltungsbelege wie Kontoauszüge, Rechnungen, Quittungen, Gehaltsabrechnungen und sonstige relevante Dokumente vollständig zusammengetragen werden.
  • Kontenüberprüfung: Alle Konten im Buchhaltungssystem sollten einer Überprüfung unterzogen werden, um Aktualität und Korrektheit zu gewährleisten. Dazu zählt der Abgleich von Kontoständen, die Kontrolle von Debitoren und Kreditoren sowie die Verifizierung, dass sämtliche Transaktionen korrekt verbucht wurden.
  • Ermittlung des Gewinns oder Verlusts: Die Berechnung des Gewinns oder Verlusts erfolgt durch den Abgleich der Einnahmen mit den Ausgaben. Das Nettoergebnis des Jahres ergibt sich aus der Differenz zwischen diesen beiden Werten.
  • Aufstellung der Bilanz: Die Bilanz bietet einen detaillierten Überblick über die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und das Eigenkapital des Unternehmens zu einem spezifischen Zeitpunkt und sollte die finanzielle Lage des Unternehmens genau widerspiegeln.
  • Berücksichtigung des IFRS-Standards: Für Unternehmen in Dubai ist die Erstellung des Jahresabschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) vorgeschrieben. Dies gewährleistet die Einhaltung internationaler Standards, sodass der Jahresabschluss von Stakeholdern und Investoren einheitlich interpretiert werden kann.
  • Durchführung einer Abschlussprüfung: Je nach Unternehmensart und weiteren Faktoren kann die Notwendigkeit bestehen, dass der Jahresabschluss durch einen externen Wirtschaftsprüfer geprüft wird.
  • Einreichung des Jahresabschlusses: Der Jahresabschluss muss, abhängig von Unternehmensart und Standort innerhalb Dubais oder der VAE, bei den entsprechenden Behörden eingereicht werden.
  • Aufbewahrung der Unterlagen: Alle Dokumente und Belege, die mit der Erstellung des Jahresabschlusses zusammenhängen, sollten für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufbewahrt werden, um auf zukünftige Anfragen oder Prüfungen reagieren zu können.
  • Inanspruchnahme professioneller Hilfe: Bei Unsicherheiten bezüglich der korrekten Erstellung des Jahresabschlusses für ein Unternehmen in Dubai wird empfohlen, professionelle Unterstützung zu suchen, beispielsweise durch Dienstleister wie TaxAuditDubai.com.

Was sind die häufigsten steuerlichen Fehler, die Unternehmen in Dubai machen?

Obwohl Unternehmen in Dubai und den gesamten Vereinigten Arabischen Emiraten von einem relativ vorteilhaften steuerlichen Rahmen profitieren, existieren dennoch bestimmte Fallstricke und gängige Irrtümer, die vermieden werden sollten. Nachfolgend finden sich typische steuerliche Fehler, die von Unternehmen in Dubai begangen werden:

  • Nichtregistrierung für die Mehrwertsteuer: Seit der Einführung der Mehrwertsteuer (VAT) in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Jahr 2018 sind Unternehmen verpflichtet, sich bei der Federal Tax Authority (FTA) für die VAT zu registrieren, sobald ihre steuerbaren Umsätze einen festgelegten Grenzbetrag erreichen.
  • Fehlende oder ungenaue Buchführung: Unternehmen sind von der Steuerbehörde in den VAE dazu angehalten, ordnungsgemäße Geschäftsbücher zu führen und diese über einen festgelegten Zeitraum hinweg aufzubewahren. Dennoch kommt es vor, dass viele Firmen ihre Buchführungsverpflichtungen vernachlässigen oder die Buchhaltung nicht mit der erforderlichen Genauigkeit umsetzen.
  • Fehlende Dokumentation von steuerfreien internationalen Lieferungen: Exporte sind üblicherweise von der Mehrwertsteuer befreit, dennoch ist es erforderlich, dass Unternehmen belegen können, dass die Güter das Land tatsächlich verlassen haben. Ohne diesen Nachweis können Probleme mit der Steuerbefreiung entstehen.
  • Fehlinterpretation von Zero-Rated und Exempt Supplies: Unterscheidungsschwierigkeiten zwischen Lieferungen, die mit 0% besteuert werden (Zero-Rated), und solchen, die von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind (Exempt), führen bei einigen Unternehmen zu Berechnungsfehlern bei der Mehrwertsteuer.
  • Missachtung der Regeln für Reverse-Charge-Mechanismus: Bei bestimmten grenzüberschreitenden Geschäften ist es für in den VAE ansässige Unternehmen notwendig, die Mehrwertsteuer durch den Reverse-Charge-Mechanismus selbst zu berechnen und zu entrichten, eine Regelung, die oft übersehen wird.
  • Außerachtlassung der kürzlich eingeführten Körperschaftsteuer: Trotz des allgemeinen Bildes der VAE als steuerfreies Land, existieren unter bestimmten Bedingungen Körperschaftsteuern in bestimmten Sektoren. Unternehmen sind angehalten, sich kontinuierlich über geltende Steuervorschriften und deren mögliche Änderungen zu informieren.
  • Missverständnisse über Freihandelszonen: Es herrscht oft die falsche Annahme unter Unternehmen, dass die Ansässigkeit in einer Freihandelszone eine vollständige Befreiung von der Mehrwertsteuer mit sich bringt. Tatsächlich unterliegen auch in Freihandelszonen ansässige Unternehmen den Mehrwertsteuerregelungen, sofern nicht ausdrücklich Ausnahmen definiert sind.

Was passiert, wenn Steuern in Dubai nicht richtig oder fristgerecht abgeführt werden?

Die unterlassene oder verzögerte Zahlung von Steuern in Dubai und den gesamten Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zieht verschiedene Folgen nach sich. Hervorzuheben ist, dass die VAE ihre steuerrechtlichen Regelungen in den letzten Jahren verstärkt und die Überwachung, besonders nach der Einführung der Mehrwertsteuer (VAT) 2018, intensiviert haben. Folgend sind mögliche Konsequenzen aufgeführt, die sich aus der nicht ordnungsgemäßen oder fristgerechten Steuerzahlung ergeben können:

  • Geldstrafen und Bußgelder: Unternehmen oder Einzelpersonen, die ihre Steuererklärungen verspätet einreichen, fehlerhafte Angaben machen oder fällige Zahlungen nicht leisten, können mit Geldstrafen und Bußgeldern konfrontiert werden.
  • Verzugszinsen: Neben möglichen Strafen können auf ausstehende Beträge Verzugszinsen erhoben werden, was die finanzielle Belastung für Unternehmen oder Einzelpersonen weiter erhöht.
  • Steuerprüfungen: Die Federal TaxAuthority (FTA) kann bei Anzeichen von Regelverstößen oder ausbleibenden Steuerzahlungen eine Steuerprüfung durchführen, was zusätzliche finanzielle und administrative Belastungen nach sich ziehen kann.
  • Einschränkungen bei Geschäftstransaktionen: Ausstehende Steuerschulden können dazu führen, dass die FTA die Durchführung bestimmter Geschäftstransaktionen oder -prozesse einschränkt oder unterbindet.
  • Rufschädigung: Verstöße gegen Steuervorschriften können den Ruf eines Unternehmens beeinträchtigen und potenzielle Geschäftspartner sowie Kunden abschrecken.
  • Strafrechtliche Verfolgung: Schwere Fälle von Steuerhinterziehung oder Betrug können zu strafrechtlichen Ermittlungen und möglicherweise zu Haftstrafen führen.
  • Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen: Personen mit erheblichen Steuerschulden können Reisebeschränkungen unterliegen, die eine Ausreise aus dem Land verhindern, bis die Schulden beglichen sind.

In Dubai sind alle Unternehmen, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) registriert sind, steuerpflichtig und müssen sich den dortigen steuerlichen Rahmenbedingungen unterwerfen. Die Körperschaftsteuer beträgt grundsätzlich 9% auf Gewinne, die den Freibetrag von 375.000 AED übersteigen, während eine Mehrwertsteuer (VAT) von 5% auf die meisten Dienstleistungen und Produkte erhoben wird. Unter bestimmten Bedingungen können Unternehmen jedoch von einer 0% Steuer profitieren, ein Anreiz, der die wirtschaftliche Attraktivität Dubais weiter erhöht. Es besteht eine allgemeine Registrierungspflicht für die Körperschaftsteuer, die alle in den VAE ansässigen Firmen einschließt. Zusätzlich ist für alle Geschäftseinheiten die ordnungsgemäße Buchführung und Erstellung des Jahresabschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) gesetzlich vorgeschrieben. Bei Nichteinhaltung der steuerlichen Vorschriften stehen Unternehmen vor dem Risiko, mit Strafen belegt zu werden. Diese klaren Richtlinien unterstreichen Dubais Engagement für eine transparente und geregelte Wirtschaftspolitik.

Wir sind exklusiver Partner der beliebtesten Freezone in Dubai