Steuern in Dubai für Unternehmen 2024
Müssen in Dubai Steuern gezahlt werden?
In Dubai gibt es keine Einkommenssteuer auf privates Einkommen. Das bedeutet, dass Gehälter, Renten, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte wie Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne steuerfrei sind. Auch eine Vermögensteuer existiert nicht und es werden keine Steuern auf Immobilieneigentum erhoben. Hingegen zahlen in den VAE ansässige Unternehmen einen Steuersatz von 9 % an Körperschaftsteuer, die eine gewisse Gewinnschwelle überschreiten sowie 5 % an Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen.
Dubai ist für ein einfaches Steuersystem und niedrige Steuersätze bekannt, die es ansässigen Firmen ermöglichen, effizient zu wachsen und ihre Gewinne zu maximieren. Seit Juni 2023 erfahren Unternehmen in den VAE durch die Einführung der Corporate Tax Law (Körperschaftsteuergesetz) eine wesentliche Neuerung in der steuerlichen Landschaft Dubais. Zusätzlich zur Etablierung der Körperschaftsteuer verstärkt die neu eingeführte Buchführungspflicht die Anforderungen an die finanzielle Dokumentation. Diese Änderungen unterstreichen Dubais Bestreben, ein transparentes und geregeltes Geschäftsumfeld zu fördern. Dennoch bewahrt Dubai weiterhin klare Rahmenbedingungen, die es Unternehmen ermöglichen, ihre Erfolge im Emirat zu bewahren.
Welche Steuern gibt es in Dubai?
Einkommensteuer
In den VAE gibt es keine Einkommensteuer auf persönliche Einkünfte für Einzelpersonen. Dies gilt sowohl für einheimische Bürger als auch für ausländische Einwohner. Das bedeutet, Angestellte und Unternehmer sind in Bezug auf ihr Einkommen (Gehalt, Lohn, Boni) nicht steuerpflichtig.
Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT)
Seit 2018 wird in Dubai auf die meisten Waren und Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer mit einem Steuersatz in Höhe von 5 % erhoben. Endverbraucher zahlen diese Steuer beim Kauf von Produkten. Unternehmen, die einen Jahresumsatz von mehr als 375.000 AED (etwa 93.000 Euro) erzielen, sind verpflichtet sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese abführen. Überschreiten sie diesen Freibetrag nicht, besteht ab einem Umsatz von 187.500 AED die Möglichkeit, sich freiwillig für die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) anzumelden. Ansonsten sind sie von dieser befreit.
Grundsätzlich gilt, dass alle Unternehmen eine Mehrwertsteuer in ihren Rechnungen auszuweisen haben. Für Geschäfte innerhalb der VAE beträgt diese 5 % und außerhalb der VAE 0 %.
Einige spezifische Waren und Dienstleistungen, insbesondere aus dem Bildungs- und Gesundheitsbereich, sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen oder unterliegen einem ermäßigten Steuersatz.
Körperschaftsteuer (Corporate Tax, CT)
Seit dem 1. Juni 2023 fällt eine Körperschaftsteuer von 9 % für alle Unternehmen in den VAE an, die einen jährlichen Gewinn von mehr als 375.000 AED (ca. 93.000 Euro) erzielen. Allerdings können sich diese weiterhin für eine vollständige Steuerfreiheit qualifizieren, sofern sie die entsprechenden Bedingungen erfüllen. Zusätzlich können Gesellschafter, die in den VAE wohnhaft sind, den Gewinn ihres Unternehmens senken, indem sie sich marktüblich hohe Gehälter auszahlen. Da in den VAE nach wie vor keine Einkommensteuer auf persönliches Einkommen erhoben wird, lassen sich diese Gehaltsauszahlungen als Betriebsausgaben absetzen.
Vermögensteuer
Es gibt es keine Vermögensteuer sowie Erb- und Schenkungsteuer in Dubai. Demnach müssen Privatpersonen und Unternehmen keine Steuern auf ihre Kapitalerträge, Erbschaften, Schenkungen und andere Vermögenswerte zahlen.
Grundsteuer
In Dubai besteht es keine klassische Grundsteuer, wie sie in vielen anderen Ländern bekannt ist. Allerdings erhebt Dubai eine jährliche Gemeindegebühr von 5 % des durchschnittlichen Mietwerts der Immobilie in dem jeweiligen Gebiet.
Sonderverbrauchsteuer (Excise Tax)
Die Verbrauchsteuer ist eine indirekte Steuer in den VAE, die auf bestimmte Produkte erhoben wird, die als gesundheits- oder umweltschädlich gelten. Ziel ist es, den Konsum dieser Produkte zu reduzieren und die öffentliche Gesundheit zu fördern.
Die Sonderverbrauchsteuer in Dubai gilt für die folgenden Produkte:
- Tabakwaren: 100 % Steuer
- E-Zigaretten und Zubehör: 100 % Steuer
- Energy-Drinks: 100 % Steuer
- Gesüßte Getränke: 50 % Steuer
- Kohlensäurehaltige Getränke: 50 % Steuer (ausgenommen sind kohlensäurehaltiges Wasser und Getränke ohne Zuckerzusatz)
Kfz-Steuer
In Dubai gibt es keine spezifische Kfz-Steuer, wie sie in vielen anderen Ländern üblich ist. Allerdings fallen Gebühren für die Registrierung, Service und Versicherung an. Beim Import von Fahrzeugen können zudem Zollgebühren anfallen. Zusätzlich hat Dubai ein elektronisches Mautsystem namens Salik, bei dem Fahrzeuge automatisch erfasst und Gebühren berechnet werden, wenn sie bestimmte Mautstellen passieren. Jede Durchfahrt kostet in der Regel 4 AED.
Wer fällt in Dubai unter die Steuerpflicht?
In Dubai unterliegen grundsätzlich alle in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ansässigen Unternehmen der Steuerpflicht. Dies schließt jede Gesellschaft mit ein, die gemäß den rechtlichen Bestimmungen des Landes registriert ist und dort ihren Geschäftsbetrieb führt. Die steuerliche Verpflichtung erstreckt sich auf das gesamte Spektrum wirtschaftlicher Aktivitäten und Geschäftsbereiche, unabhängig von der Größe oder Branche des Unternehmens.
Steuerliche Ausnahmen in den VAE:
Allerdings existieren spezifische Ausnahmeregelungen, die unter gewissen Voraussetzungen einige Individuen und Organisationen von der Steuerpflicht befreien:
- Personen und Organisationen der natürlichen Ressourcennutzung
- Regierungsbehörden und staatlich kontrollierte Organisationen
- Wohltätigkeitsvereinigungen
- Renten-und Sozialversicherungskassen
- Qualifizierte Anlagefonds
Mit diesen Regelungen würdigt die Regierung den besonderen Status und die wichtigen Beiträge dieser Gruppen und spiegelt das Ziel der VAE wider, ein faires und ausgewogenes Steuersystem zu etablieren.
Welche Steuern fallen in Dubai für Firmen an?
Alle in den VAE ansässigen Unternehmen unterliegen einer Körperschaftssteuer von 9 %, die ab einem Jahresgewinn von 375.000 AED anfällt. Bis zu dieser Gewinngrenze gilt ein steuerfreier Freibetrag. Für Geschäfte innerhalb der VAE fällt zudem eine Mehrwertsteuer von 5 % an. Bei Transaktionen außerhalb der VAE wird eine Mehrwertsteuer von 0 % angewendet, die trotz des Nullsatzes in den Rechnungen ausgewiesen werden muss.
Befreiung von der Mehrwertsteuer in den VAE:
Allerdings existieren spezifische Ausnahmen, die bestimmte Waren und Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer entweder vollständig befreien oder diesen lediglich einen reduzierten Steuersatz von 0% zuweisen. Zu diesen Ausnahmen zählen grundlegende Lebensmittel, Bildungseinrichtungen und Gesundheitsdienstleistungen, die so konzipiert sind, um die soziale Wohlfahrt und den Zugang zu essenziellen Diensten zu unterstützen.
Darüber hinaus genießen Unternehmen, die in den Freihandelszonen der VAE etabliert sind, oft besondere Mehrwertsteuerregelungen. Aufgrund ihrer Ausrichtung auf Exportgeschäfte und internationale Dienstleistungen profitieren diese Unternehmen häufig von einer Null-Prozent-Regelung bei der Mehrwertsteuer, was ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt stärkt.
Was ist die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer der VAE?
Die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer in Dubai basiert auf dem Nettogewinn eines Unternehmens, abzüglich eines Freibetrags von 375.000 AED. Damit wird nur der Teil des Einkommens steuerpflichtig, welcher den Schwellenwert übersteigt und aus geschäftlichen Einkünften erzielt wird. Zur Festsetzung der Steuerschuld werden alle betrieblichen Einnahmen nach Abzug zulässiger Ausgaben wie Betriebskosten, geschäftsbezogene Kosten und Abschreibungen herangezogen.
Wie unterliegen juristische Personen, die nicht in den VAE ansässig sind, der Körperschaftsteuer?
Personen ohne Wohnsitz in den VAE werden lediglich auf folgende Einkünfte zur Körperschaftsteuer herangezogen:
- Einkünfte, die einer dauerhaften Geschäftsniederlassung in den VAE zuzuweisen sind
- Einkünfte, die aus Aktivitäten stammen, die in den VAE durchgeführt werden
- Einkünfte aus Vermögenswerten, die in den VAE liegen
- Einkünfte aus Rechten, die für wirtschaftliche Zweck in den VAE genutzt werden
Für Zahlungen, die von in den VAE ansässigen Unternehmen an Personen ohne Ansässigkeit geleistet werden und die Einkünfte aus den VAE beinhalten, gilt eine Quellensteuer von 0%.
Unterliegen natürliche Personen der Körperschaftsteuer der VAE?
Natürliche Personen, die einen Jahresumsatz von mehr als 1 Million AED aus geschäftlichen Aktivitäten innerhalb der VAE erzielen, unterliegen der Körperschaftsteuer, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsstatus. Zudem wird bei Personen, die mehrere Unternehmen betreiben oder an verschiedenen Geschäftsaktivitäten teilnehmen, die Gesamtsumme dieser Einkünfte herangezogen, um zu bestimmen, ob der Freibetrag von 1 Million AED überschritten wird.
Wichtig ist die Klarstellung, dass Einkünfte, die eine natürliche Person aus nicht-geschäftlichen Aktivitäten erzielt, nicht der Körperschaftsteuer unterliegen. Dies umfasst insbesondere Einkünfte aus Anstellungsverhältnissen, privaten Investitionen, Dividenden und Erträgen aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien, sofern diese nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit generiert werden. Solche Einkünfte bleiben in den VAE steuerfrei, was die Attraktivität des Standorts für Einzelpersonen und Investoren weiter erhöht.
Im Gegensatz dazu müssen natürliche Personen, die als Freelancer oder über Einzelunternehmen agieren und dabei Einkünfte aus geschäftlichen Aktivitäten generieren, die den Schwellenwert von 1 Million AED überschreiten, diese Einkünfte der Körperschaftsteuer unterwerfen.
Dabei wird nicht nur das Einkommen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen berücksichtigt, sondern auch Einkünfte aus gewerblichen Lizenzgebühren, Beratungsdiensten oder anderen unternehmerischen Tätigkeiten.
Gibt es eine Einkommensteuer für Privatpersonen in Dubai?
In Dubai gibt es keine Einkommensteuer für Privatpersonen, daher sind Einzelpersonen in Bezug auf ihr persönliches Einkommen nicht steuerpflichtig. Damit sind Gehälter, Renten, Mieteinnahmen und Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne steuerfrei. Auch Einnahmen aus dem Handel und Gewinne aus Kryptowährungen, Aktien und ETFs unterliegen in Dubai keiner Besteuerung. Diese umfassende Steuerbefreiung erstreckt sich somit auf sämtliche persönliche Einkünfte, einschließlich Einnahmen aus privaten Immobilien und anderen Investitionen sowie aus freiberuflicher Tätigkeit.
Wichtig ist allerdings der Hinweis, dass diese Steuerbefreiung ausschließlich für in Dubai erwirtschaftetes Einkommen gilt. Für Einkommen, das außerhalb Dubai erzielt wird, können abhängig von den Steuervorschriften des jeweiligen Landes Steuerpflichten entstehen.
Welche Steuern fallen für Mainland und Freezone Firmen in Dubai an?
In Dubai und den gesamten VAE besteht seit Juni 2023 eine Körperschaftsteuer, die sowohl für Unternehmen im Mainland als auch in den Freihandelszonen (Freezones) gilt.
Körperschaftsteuer für Mainland-Firmen
- Steuersatz: Der Steuersatz für die Körperschaftsteuer beträgt 9 % auf den Nettogewinn von Unternehmen pro Wirtschaftsjahr.
- Freibetrag: Firmen mit einem Jahresgewinn von weniger als 375.000 AED (ca. 93.000 €) sind von der Körperschaftsteuer befreit.
- Anwendung: Die Steuer gilt für alle Unternehmen, die im Mainland von Dubai tätig sind und lokale Einkünfte erzielen.
Körperschaftsteuer für Freezone-Firmen
- Steuersatz: Für Firmen in den Freihandelszonen Dubais gilt ein Steuersatz von 9 % für ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von über 375.000 AED.
- Steuerfreiheit: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich als Qualifying Free Zone Person (QFZP) eingestuft zu werden und damit von einer 0% Steuerrate auf das qualifizierte Einkommen zu profitieren.
- Besteuertes Einkommen: Das Einkommen einer QFZP, bei dem es sich nicht um qualifiziertes Einkommen handelt, wird mit einem Körperschaftsteuer-Satz von 9 % besteuert.
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Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um als Qualifying Free Zone Person zu gelten?
Qualifying Free Zone Persons sind Unternehmen in Freihandelszonen der VAE, die bei Erfüllung aller spezifischen Voraussetzungen des Körperschaftsteuersystems von einem 0 %-Steuersatz auf die steuerpflichtigen Einkünfte profitieren. Zu den QFZP-Anforderungen gehören:
- Ansässigkeit in einer Freihandelszone: Das Unternehmen muss in einer der anerkannten Freihandelszonen der VAE ansässig sein und dort registriert sein.
- Nachweis angemessener Substanz in den VAE: Eine QFZP muss angemessene Vermögenswerte, eine angemessene Anzahl qualifizierter Vollzeit-Mitarbeiter und angemessene Betriebsausgaben in Bezug auf die durchgeführten Geschäftsaktivitäten vorweisen können. Dies soll sicherstellen, dass die QFZP über eine echte wirtschaftliche Präsenz in den VAE verfügt.
- Keine Ausübung des Wahlrechts, dem Regelsteuersatz zu unterliegen: Eine QFZP darf nicht wählen, dem allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 9 % zu unterliegen, der für steuerpflichtiges Einkommen über AED 375.000 gilt.
- Erzielung von Qualifying Income: Das Einkommen einer QFZP muss bestimmten Kriterien entsprechen, um als "Qualifying Income" zu gelten. Diese werden durch spezifische Kabinetts- und Ministerialbeschlüsse geregelt.
- Einhaltung des Fremdvergleichsmaßstabes sowie der Transferpreis-Dokumentation: QFZPs müssen den Fremdvergleichsgrundsatz befolgen und die erforderliche Transferpreis-Dokumentation vorlegen, um zu demonstrieren, dass ihre internen Verrechnungspreise mit denen unabhängiger Dritter vergleichbar sind. Zudem sind geprüfte Jahresabschlüsse zu erstellen.
- De Minimis Grenze für nicht-qualifizierendes Einkommen: Das nicht-qualifizierende Einkommen darf 5 % der Gesamteinnahmen oder 5 Mio. AED nicht überschreiten.
Die Nichterfüllung einer der Bedingungen führt dazu, dass einem QFZP ihren Qualifikationsstatus verliert und dementsprechend für fünf Steuerjahre von den steuerlichen Vorteilen der Regelung ausgeschlossen wird.
Welche Arten von Einkommen gelten als Qualifying Income?
Das qualifizierende Einkommen einer Qualifying Free Zone Person umfasst folgende Einkünfte:
- Einkünfte aus Transaktionen mit anderen Freizonen-Personen, mit Ausnahme von Einkünften aus „ausgeschlossenen Aktivitäten“.
- Einkünfte aus Transaktionen mit Nicht-Freihandelszonen-Personen, jedoch nur in Bezug auf „qualifizierte Aktivitäten“, die keine „ausgeschlossenen Aktivitäten“ sind.
- Einkünfte aus dem Eigentum oder der Verwertung von qualifiziertem geistigem Eigentum (IP).
- Alle anderen Einkünfte, sofern die QFZP die De-minimis-Anforderungen erfüllt.
Ausgeschlossene Aktivitäten für das Qualifying Income
Zu den ausgeschlossenen Aktivitäten gehören die folgenden:
- Transaktionen mit natürlichen Personen
- Regulierte Bank-, Finanz-, Leasing- und Versicherungstätigkeiten
- Eigentum oder Nutzung von Grundbesitz
Qualifizierende Aktivitäten für das Qualifying Income
Zu den qualifizierten Tätigkeiten gehören die folgenden:
- Herstellung oder Verarbeitung von Waren oder Materialien
- Handel mit qualifizierten Rohstoffen
- Halten von Aktien und anderen Wertpapieren zu Anlagezwecken
- Eigentum, Verwaltung und Betrieb von Schiffen
- Geregelte Rückversicherung, Fondsverwaltung, Vermögensverwaltung und Investmentmanagement
- Dienstleistungen für den Hauptsitz, die Finanzverwaltung und die Finanzierung von verbundenen Unternehmen
- Finanzierung und Leasing von Flugzeugen
- Logistikdienstleistungen
- Vertrieb von Waren oder Materialien in oder aus einer Designated Zone an einen Kunden
- Alle Aktivitäten, die mit den aufgeführten Tätigkeiten zusammenhängen
Small Business Relief (SBR) in den VAE
Die VAE bieten kleinen Unternehmen (sowohl Mainland- als auch Freezone-Firmen) eine Steuererleichterung (Small Business Relief, SBR) im Rahmen der Körperschaftsteuer. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die steuerliche Belastung und den administrativen Aufwand für kleine Unternehmen zu reduzieren.
Voraussetzungen für Small Business Relief
- Unternehmen müssen einen jährlichen Umsatz von weniger als oder gleich 3 Millionen AED erbringen, um sich für die Small Business Relief zu qualifizieren. Diese Grenze gilt für alle Steuerperioden, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen und vor dem 31. Dezember 2026 enden.
- Das Unternehmen muss ein steuerlich ansässiges Unternehmen (natürliche oder juristische Person) in den VAE sein.
Ausnahmen von der Small Business Relief
- Multinationale Unternehmensgruppen (MNE): Unternehmen, die Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe sind und einen konsolidierten Umsatz von über 3,15 Milliarden AED haben, sind nicht berechtigt.
- Qualifizierte Freizonen-Personen (QFZP): Unternehmen in Freihandelszonen, die bereits von einer 0 % Körperschaftsteuer auf qualifizierte Einkünfte profitieren, sind ebenfalls ausgeschlossen.
- Künstliche Aufspaltung von Unternehmen: Unternehmen, die ihre Aktivitäten künstlich in mehrere Einheiten aufteilen, um unter der Umsatzgrenze von 3 Millionen AED zu bleiben, sind nicht berechtigt. Die Federal Tax Authority (FTA) kann solche Maßnahmen als Steuervermeidung betrachten und entsprechende Strafen verhängen.
Welche Vorteile bringt der Small Business Relief?
- Reduzierte Steuerlast: Unternehmen mit einem jährlichen Einkommen von weniger als 3 Millionen AED sind von der Körperschaftsteuer befreit.
- Vereinfachte Steuererklärung: Unternehmen profitieren von einer vereinfachten Steuererklärung. Dies reduziert den administrativen Aufwand und die Kosten für die Steuererklärung erheblich.
- Keine Anwendung bestimmter Steuerregeln: Während der Inanspruchnahme des Small Business Relief müssen Unternehmen keine allgemeinen Zinsabzugsbeschränkungen anwenden und sind von den Anforderungen zur Verrechnungspreisdokumentation befreit.
- Verlustvortrag: Steuerliche Verluste und nicht abzugsfähige Zinssaufwendungen können aus den Steuerperioden, in denen kein Small Business Relief in Anspruch genommen wurde, in zukünftige Steuerperioden vortragen und nutzen.
Wo ist das Unternehmen für die VAE-Körperschaftsteuer zu registrieren?
Alle steuerpflichtigen Personen müssen sich bei der Finanzverwaltung (FTA) für die VAE-Körperschaftsteuer registrieren lassen und eine Steuernummer erhalten.
Zur Registrierung der Körperschaftsteuer in den VAE
Unternehmen, die der Körperschaftsteuer in den VAE unterliegen, sind verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung einzureichen. Diese muss spätestens neun Monate nach dem Ende der Steuerperiode der Firma abgegeben werden.
Bei der Registrierung zur Körperschaftsteuer, der Abgabe von Steuererklärungen und allen weiteren steuerlichen sowie buchhalterischen Angelegenheiten steht dir der Buchhaltungsservice von TaxAudit Dubai professionell zur Seite. Vertraue auf unsere Expertise, um deine steuerlichen Pflichten in den VAE effizient und korrekt zu erfüllen!
Steuerperiode für die Körperschaftsteuer der VAE
Die Steuerperiode für die Körperschaftsteuer eines Unternehmens in den VAE entspricht dem Wirtschaftsjahr, also entweder dem gregorianischen Kalenderjahr oder einem anderen 12-monatigen Zeitraum, für den Finanzberichte erstellt werden. Eine steuerpflichtige Person kann bei der Federal Tax Authority (FTA) einen Antrag stellen, um den Beginn und das Ende ihrer Steuerperiode zu ändern oder eine andere Steuerperiode zu verwenden. Die Änderung kann aus folgenden Gründen genehmigt werden:
- Zur Abwicklung von Liquidationsvorgängen.
- Zur Angleichung des Geschäftsjahres für Steuergruppierungen, Finanzberichterstattung oder steuerliche Entlastungen im In- und Ausland.
- Aus validen kommerziellen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen.
Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Ende der ursprünglichen Steuerperiode gestellt werden, bevor die Steuererklärung eingereicht wurde. Eine Anpassung der Steuerperiode kann entweder durch Verlängerung der aktuellen Periode auf maximal 18 Monate oder durch Verkürzung der folgenden Periode auf mindestens 6 und maximal 12 Monate erfolgen.
Verlustausgleich nach dem Körperschaftsteuergesetz der VAE
In den VAE ermöglicht das Körperschaftsteuergesetz Unternehmen, Verluste mit dem steuerpflichtigen Einkommen zukünftiger Perioden zu verrechnen, um steuerpflichtige Gewinne zu reduzieren. Der Verlustausgleich darf in einem Steuerzeitraum jedoch 75% des steuerpflichtigen Einkommens nicht übersteigen. Nicht genutzte Verluste können unbegrenzt vorgetragen werden, jedoch nicht für Verluste, die vor der Einführung des Körperschaftsteuersystems oder vor der steuerrechtlichen Erfassung des Unternehmens entstanden sind.
Das Körperschaftsteuergesetz erlaubt auch die Übertragung von Steuerverlusten innerhalb einer Unternehmensgruppe unter bestimmten Bedingungen:
- Es besteht eine 75%ige oder höhere Eigentumsübereinstimmung.
- Die beteiligten Unternehmen müssen das gleiche Geschäftsjahr und dieselben Rechnungslegungsstandards verwenden.
- Die Unternehmen dürfen nicht steuerbefreit sein oder als qualifizierte Freizonenperson (QFZP) gelten.
Um den Missbrauch durch Übertragung von Eigentumsrechten zu vermeiden, setzt das Gesetz voraus, dass bei nicht börsennotierten Unternehmen dieselben Personen von Beginn des Verlustentstehungszeitraums bis zum Ende des Verrechnungszeitraums mindestens 50% der Anteile kontinuierlich besitzen und das Unternehmen weiterhin das gleiche oder ein ähnliches Geschäft betreibt.
Wie wird das internationale Einkommen in Dubai von natürlichen Personen besteuert?
Natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten haben, unterliegen keiner Einkommenssteuer. Das umfasst sowohl Einkünfte aus dem Inland als auch aus dem Ausland. Eine Körperschaftsteuer von 9% wird nur erhoben, wenn das weltweite Einkommen aus geschäftlichen Tätigkeiten stammt und einen Jahresumsatz von 1 Million AED übersteigt.
Personen ohne Wohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten müssen ihr Einkommen im jeweiligen Wohnsitzland versteuern. Die VAE erheben somit keine Einkommensteuer auf das Einkommen von Nichtansässigen, selbst wenn sie es aus Aktivitäten innerhalb der VAE beziehen.
Wie wird das internationale Einkommen von Unternehmen in Dubai besteuert?
Alle in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässigen Unternehmen unterliegen einer Körperschaftssteuer auf ihr gesamtes weltweit erzieltes Einkommen. Dabei ist es unerheblich, ob das Einkommen im Inland oder Ausland generiert wurde. Es wird der gesamte Nettogewinn des Unternehmens für die Besteuerung herangezogen.
Welche Steuern fallen bei Einnahmen aus Immobilien in Dubai an?
In Dubai profitieren natürliche Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten von einer Steuerbefreiung auf Einkünfte aus Mieteinnahmen oder Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien. Personen, die nicht in den VAE ansässig sind, jedoch Mieteinnahmen aus Immobilien in den VAE beziehen, müssen diese Einkünfte in ihrem Heimatland versteuern.
Welche Steuern fallen bei Immobilienkäufen in Dubai an?
Beim Erwerb einer Immobilie in Dubai besteht keine klassische Grundsteuer, wie sie in vielen anderen Ländern bekannt ist. Stattdessen fallen verschiedene Gebühren und Abgaben an:
- Übertragungsgebühr: Beim Kauf einer Immobilie in Dubai müssen Käufer eine Übertragungsgebühr zahlen, die in der Regel 4 % des Verkaufspreises beträgt. Diese Gebühr wird an das Dubai Land Department (DLD) gezahlt.
- Registrierungsgebühr: Zusätzlich zur Übertragungsgebühr müssen Käufer eine Registrierungsgebühr entrichten. Diese beträgt 4.000 AED + 5 % MwSt. für Immobilien mit einem Wert von 500.000 AED oder mehr und 2.000 AED + 5 % MwSt. für Immobilien mit einem Wert unter 500.000 AED.
- Hypothekeneintragungsgebühren: Wenn die Immobilie über ein Bankdarlehen erworben wird, muss der Käufer außerdem eine zusätzliche Gebühr von 0,25 % des gesamten Darlehensbetrags an das DLD zahlen, um die Hypothek auf die Immobilie eintragen zu lassen. Für einen Barkäufer entfällt diese Gebühr.
- Gemeindegebühr: Dubai erhebt eine jährliche Gemeindegebühr, die auch als Grundsteuer bezeichnet wird. Diese beträgt 5 % des durchschnittlichen Mietwerts der Immobilie in dem jeweiligen Gebiet
- Eigentumszertifikatsgebühr: Nach dem Immobilienkauf ist für die Ausstellung einer Besitzurkunde eine Gebühr von 520 AED zu bezahlen.
Potenzielle Immobilienkäufer in Dubai sollten sich dieser Gebühren und Steuern bewusst sein, um eine informierte Kaufentscheidung treffen zu können und unerwartete Kosten zu vermeiden.
Firma in Dubai Wohnsitz in Deutschland: Steuern
Welche steuerlichen Auswirkungen hat ein Wohnsitz in Deutschland, wenn ich eine Firma in Dubai betreibe?
Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Firma in Dubai gründen, sehen sich mit einer Körperschaftsteuer von 9% in den VAE konfrontiert, die auf das globale Einkommen der Firma erhoben wird. Diese Regelung gilt unabhängig vom Ort der Einkunftserzielung. Der Gewinn des Unternehmens ist somit in den VAE zu versteuern. Wer sich von seiner Firma in Dubai ein Gehalt auszahlt, muss dieses in Deutschland versteuern, da der Hauptwohnsitz über die Steuerpflicht einer Person bestimmt. Um die vollen Steuervorteile in den VAE nutzen zu können, ist eine steuerliche Ansässigkeit dort erforderlich.
Wie wird eine steuerliche Ansässigkeit in Dubai erlangt?
Um die steuerlichen Vorteile Dubais vollständig und rechtskonform in Anspruch nehmen zu können, ist eine steuerliche Ansässigkeit in den VAE erforderlich. Diese setzt voraus, dass mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Ein Aufenthalt in den VAE von mindestens 183 Tagen innerhalb eines Jahres,
- Der Hauptwohnsitz befindet sich in den VAE,
- Das Zentrum der wirtschaftlichen Tätigkeit, also die primäre Einkommensquelle, liegt in den VAE.
Sobald eine oder mehrere dieser Voraussetzungen erfüllt sind, besteht die Möglichkeit, ein Tax Residence Certificate von den VAE zu erhalten, wodurch die vollen steuerlichen Vorteile in Dubai nutzbar gemacht werden können.
Gibt es ein DBA zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten?
Bis Ende 2021 existierte zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), welches jedoch zum Jahreswechsel auslief und seither nicht erneuert wurde. Folglich ist momentan kein gültiges Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und den VAE in Kraft. Es ist allerdings anzumerken, dass die VAE weiterhin über gültige Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten wie Österreich und der Schweiz verfügen, was die internationale steuerliche Position der VAE unterstreicht.
Buchführungspflicht in den VAE
Besteht eine Buchhaltungspflicht in Dubai?
Seit Juni 2023 gilt in Dubai für sämtliche Unternehmen, sowohl auf dem Mainland als auch in den Freizonen, die Pflicht zur Buchführung und Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Diese international anerkannten Standards zielen darauf ab, die Finanzberichterstattung von Firmen vergleichbar, nachvollziehbar und transparent zu gestalten, indem sie eine einheitliche Buchhaltungspraxis vorschreiben.
Was ist bei der Buchführung für Firmen in Dubai zu beachten?
Für Unternehmer in Dubai sowie in den gesamten Vereinigten Arabischen Emiraten ist es entscheidend, die aktuellen Buchhaltungsvorschriften genau zu kennen und zu gewährleisten, dass sämtliche Finanztransaktionen diesen Richtlinien entsprechen. Folgende Kernaspekte sollten dabei berücksichtigt werden:
- IFRS-Richtlinien: In den VAE wurde der International Financial Reporting Standard (IFRS) als verbindlicher Buchhaltungsrahmen für alle im Land tätigen Unternehmen festgelegt. Dies verlangt, dass die Buchführung und Finanzberichterstattung aller Firmen den Vorgaben des IFRS entsprechen.
- Archivierung finanzieller Dokumente: Unternehmer müssen ihre Buchhaltungsbelege für mindestens fünf Jahre aufbewahren. Bei Transaktionen, die Immobilien betreffen, erhöht sich diese Aufbewahrungsfrist auf 15 Jahre.
- Prüfung der Finanzberichte: Abhängig von der Geschäftsart und dem Geschäftsfeld kann die Notwendigkeit bestehen, die finanziellen Aufstellungen durch einen externen Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen. Für bestimmte Großunternehmen ist die Prüfung ihrer Jahresfinanzberichte obligatorisch.
- Mehrwertsteuer (VAT): Unterliegt das Unternehmen einer Mehrwertsteuer, gilt es zu gewährleisten, dass alle umsatzsteuerrelevanten Transaktionen ordnungsgemäß erfasst und gemeldet werden, sowie die entsprechende Umsatzsteuer an die Federal Tax Authority (FTA) entrichtet wird.
- Wechselkurse: Bei Transaktionen, die in Fremdwährung abgewickelt werden, ist sicherzustellen, dass die richtigen Wechselkurse verwendet und die entsprechenden Umrechnungsdifferenzen nach den IFRS-Vorgaben verbucht werden.
Es ist von großer Bedeutung, eine akkurate Buchführung zu pflegen und alle relevanten Vorschriften einzuhalten. Fehler oder Versäumnisse in diesem Bereich können finanzielle Strafen, Steuernachzahlungen oder mögliche rechtliche Konflikte nach sich ziehen.
Wie wird das steuerpflichtige Einkommen für die VAE-Körperschaftsteuer ermittelt?
Das zu versteuernde Einkommen für einen Steuerzeitraum ist der buchhalterische Nettogewinn (oder -verlust) des Unternehmens nach Bereinigung um bestimmte im Körperschaftsteuergesetz und den dazugehörigen Durchführungsbeschlüssen festgelegte Posten.
Der buchhalterische Nettogewinn (oder -verlust) eines Unternehmens ist der Betrag, der in den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellten Jahresabschlüssen ausgewiesen wird.
Welche Standards müssen für die Erstellung von Jahresabschlüssen in den VAE verwendet werden?
Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen für die Körperschaftsteuer in den VAE müssen Unternehmen und Einrichtungen die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden. Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), deren Jahresumsatz 50.000.000 AED nicht überschreitet, ist die Nutzung der IFRS für KMU gestattet. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 3.000.000 AED ist die Buchführung auf Basis des Kassenprinzips akzeptabel.
Wie wird ein Jahresabschluss für das Unternehmen in Dubai erstellt?
Ein Jahresabschluss stellt einen grundlegenden Aspekt der Finanzberichterstattung eines Unternehmens dar, der einen umfassenden Einblick in dessen finanzielle Lage und Performance am Ende des Geschäftsjahres bietet. Bei der Führung eines Unternehmens in Dubai sind u.a. folgende Schritte zu beachten, um einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss zu gewährleisten:
- Zusammenstellung der Buchhaltungsunterlagen: Vor Beginn der Erstellung des Jahresabschlusses sollten alle erforderlichen Buchhaltungsbelege wie Kontoauszüge, Rechnungen, Quittungen, Gehaltsabrechnungen und sonstige relevante Dokumente vollständig zusammengetragen werden.
- Kontenüberprüfung: Alle Konten im Buchhaltungssystem sollten einer Überprüfung unterzogen werden, um Aktualität und Korrektheit zu gewährleisten. Dazu zählt der Abgleich von Kontoständen, die Kontrolle von Debitoren und Kreditoren sowie die Verifizierung, dass sämtliche Transaktionen korrekt verbucht wurden.
- Ermittlung des Gewinns oder Verlusts: Die Berechnung des Gewinns oder Verlusts erfolgt durch den Abgleich der Einnahmen mit den Ausgaben. Das Nettoergebnis des Jahres ergibt sich aus der Differenz zwischen diesen beiden Werten.
- Aufstellung der Bilanz: Die Bilanz bietet einen detaillierten Überblick über die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und das Eigenkapital des Unternehmens zu einem spezifischen Zeitpunkt und sollte die finanzielle Lage des Unternehmens genau widerspiegeln.
- Berücksichtigung des IFRS-Standards: Für Unternehmen in Dubai ist die Erstellung des Jahresabschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) vorgeschrieben. Dies gewährleistet die Einhaltung internationaler Standards, sodass der Jahresabschluss von Stakeholdern und Investoren einheitlich interpretiert werden kann.
- Durchführung einer Abschlussprüfung: Je nach Unternehmensart und weiteren Faktoren kann die Notwendigkeit bestehen, dass der Jahresabschluss durch einen externen Wirtschaftsprüfer geprüft wird.
- Einreichung des Jahresabschlusses: Der Jahresabschluss muss, abhängig von Unternehmensart und Standort innerhalb Dubais oder der VAE, bei den entsprechenden Behörden eingereicht werden.
- Aufbewahrung der Unterlagen: Alle Dokumente und Belege, die mit der Erstellung des Jahresabschlusses zusammenhängen, sollten für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufbewahrt werden, um auf zukünftige Anfragen oder Prüfungen reagieren zu können.
- Inanspruchnahme professioneller Hilfe: Bei Unsicherheiten bezüglich der korrekten Erstellung des Jahresabschlusses für ein Unternehmen in Dubai wird empfohlen, professionelle Unterstützung zu suchen, beispielsweise durch Dienstleister wie TaxAuditDubai.com.
Was sind die häufigsten steuerlichen Fehler, die Unternehmen in Dubai machen?
Obwohl Unternehmen in Dubai und den gesamten Vereinigten Arabischen Emiraten von einem relativ vorteilhaften steuerlichen Rahmen profitieren, existieren dennoch bestimmte Fallstricke und gängige Irrtümer, die vermieden werden sollten. Nachfolgend finden sich typische steuerliche Fehler, die von Unternehmen in Dubai begangen werden:
- Nichtregistrierung für die Mehrwertsteuer: Seit der Einführung der Mehrwertsteuer (VAT) in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Jahr 2018 sind Unternehmen verpflichtet, sich bei der Federal Tax Authority (FTA) für die VAT zu registrieren, sobald ihre steuerbaren Umsätze einen festgelegten Grenzbetrag erreichen.
- Fehlende oder ungenaue Buchführung: Unternehmen sind von der Steuerbehörde in den VAE dazu angehalten, ordnungsgemäße Geschäftsbücher zu führen und diese über einen festgelegten Zeitraum hinweg aufzubewahren. Dennoch kommt es vor, dass viele Firmen ihre Buchführungsverpflichtungen vernachlässigen oder die Buchhaltung nicht mit der erforderlichen Genauigkeit umsetzen.
- Fehlende Dokumentation von steuerfreien internationalen Lieferungen: Exporte sind üblicherweise von der Mehrwertsteuer befreit, dennoch ist es erforderlich, dass Unternehmen belegen können, dass die Güter das Land tatsächlich verlassen haben. Ohne diesen Nachweis können Probleme mit der Steuerbefreiung entstehen.
- Fehlinterpretation von Zero-Rated und Exempt Supplies: Unterscheidungsschwierigkeiten zwischen Lieferungen, die mit 0% besteuert werden (Zero-Rated), und solchen, die von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind (Exempt), führen bei einigen Unternehmen zu Berechnungsfehlern bei der Mehrwertsteuer.
- Missachtung der Regeln für Reverse-Charge-Mechanismus: Bei bestimmten grenzüberschreitenden Geschäften ist es für in den VAE ansässige Unternehmen notwendig, die Mehrwertsteuer durch den Reverse-Charge-Mechanismus selbst zu berechnen und zu entrichten, eine Regelung, die oft übersehen wird.
- Außerachtlassung der kürzlich eingeführten Körperschaftsteuer: Trotz des allgemeinen Bildes der VAE als steuerfreies Land, existieren unter bestimmten Bedingungen Körperschaftsteuern in bestimmten Sektoren. Unternehmen sind angehalten, sich kontinuierlich über geltende Steuervorschriften und deren mögliche Änderungen zu informieren.
- Missverständnisse über Freihandelszonen: Es herrscht oft die falsche Annahme unter Unternehmen, dass die Ansässigkeit in einer Freihandelszone eine vollständige Befreiung von der Mehrwertsteuer mit sich bringt. Tatsächlich unterliegen auch in Freihandelszonen ansässige Unternehmen den Mehrwertsteuerregelungen, sofern nicht ausdrücklich Ausnahmen definiert sind.
Was passiert, wenn Steuern in Dubai nicht richtig oder fristgerecht abgeführt werden?
Die unterlassene oder verzögerte Zahlung von Steuern in Dubai und den gesamten Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zieht verschiedene Folgen nach sich. Hervorzuheben ist, dass die VAE ihre steuerrechtlichen Regelungen in den letzten Jahren verstärkt und die Überwachung, besonders nach der Einführung der Mehrwertsteuer (VAT) 2018, intensiviert haben. Folgend sind mögliche Konsequenzen aufgeführt, die sich aus der nicht ordnungsgemäßen oder fristgerechten Steuerzahlung ergeben können:
- Geldstrafen und Bußgelder: Unternehmen oder Einzelpersonen, die ihre Steuererklärungen verspätet einreichen, fehlerhafte Angaben machen oder fällige Zahlungen nicht leisten, können mit Geldstrafen und Bußgeldern konfrontiert werden.
- Verzugszinsen: Neben möglichen Strafen können auf ausstehende Beträge Verzugszinsen erhoben werden, was die finanzielle Belastung für Unternehmen oder Einzelpersonen weiter erhöht.
- Steuerprüfungen: Die Federal TaxAuthority (FTA) kann bei Anzeichen von Regelverstößen oder ausbleibenden Steuerzahlungen eine Steuerprüfung durchführen, was zusätzliche finanzielle und administrative Belastungen nach sich ziehen kann.
- Einschränkungen bei Geschäftstransaktionen: Ausstehende Steuerschulden können dazu führen, dass die FTA die Durchführung bestimmter Geschäftstransaktionen oder -prozesse einschränkt oder unterbindet.
- Rufschädigung: Verstöße gegen Steuervorschriften können den Ruf eines Unternehmens beeinträchtigen und potenzielle Geschäftspartner sowie Kunden abschrecken.
- Strafrechtliche Verfolgung: Schwere Fälle von Steuerhinterziehung oder Betrug können zu strafrechtlichen Ermittlungen und möglicherweise zu Haftstrafen führen.
- Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen: Personen mit erheblichen Steuerschulden können Reisebeschränkungen unterliegen, die eine Ausreise aus dem Land verhindern, bis die Schulden beglichen sind.
Zusammenfassung:
In Dubai sind alle Unternehmen, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) registriert sind, steuerpflichtig und müssen sich den dortigen steuerlichen Rahmenbedingungen unterwerfen. Die Körperschaftsteuer beträgt grundsätzlich 9% auf Gewinne, die den Freibetrag von 375.000 AED übersteigen, während eine Mehrwertsteuer (VAT) von 5% auf die meisten Dienstleistungen und Produkte erhoben wird. Unter bestimmten Bedingungen können Unternehmen jedoch von einer 0% Steuer profitieren, ein Anreiz, der die wirtschaftliche Attraktivität Dubais weiter erhöht. Es besteht eine allgemeine Registrierungspflicht für die Körperschaftsteuer, die alle in den VAE ansässigen Firmen einschließt. Zusätzlich ist für alle Geschäftseinheiten die ordnungsgemäße Buchführung und Erstellung des Jahresabschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) gesetzlich vorgeschrieben. Bei Nichteinhaltung der steuerlichen Vorschriften stehen Unternehmen vor dem Risiko, mit Strafen belegt zu werden. Diese klaren Richtlinien unterstreichen Dubais Engagement für eine transparente und geregelte Wirtschaftspolitik.