Wohnsitz abmelden: Umzug ins Ausland | Auswanderung

Aktualisiert am
26.6.2024
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Was ist bei der Abmeldung aus Deutschland beim Umzug ins Ausland zu beachten?

Immer mehr Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wagen den Schritt ins Ausland, und Dubai steht dabei hoch im Kurs als beliebtes Auswanderungsziel. Diese Metropole am Persischen Golf zieht mit ihrer dynamischen Wirtschaft und den vielseitigen Lebensmöglichkeiten zahlreiche Auswanderer an. Doch bevor der neue Lebensabschnitt beginnen kann, gibt es einige wichtige Formalitäten, die in der Heimat erledigt werden müssen. Ein zentraler Punkt ist dabei die Abmeldung des Wohnsitzes. Diese bürokratische Notwendigkeit stellt sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und der Umzug reibungslos verläuft. Ein ordnungsgemäß abgemeldeter Wohnsitz ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz essenziell, um späteren Unannehmlichkeiten vorzubeugen und den Start in ein neues Leben optimal zu gestalten.

Besteht eine Meldepflicht in Deutschland bei einem Umzug ins Ausland?

In Deutschland besteht eine allgemeine Meldepflicht für jede Person mit Wohnsitz im Land. Diese Pflicht umfasst auch die Verpflichtung, jede Änderung des Wohnortes bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Ein Verstoß gegen diese Meldepflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und kann automatisch zu einer Geldbuße führen. Daher muss ein Umzug ins Ausland und die Aufgabe der bisherigen Wohnung in Deutschland zwingend bei der örtlichen Meldebehörde gemeldet werden. Dies gilt auch dann, wenn kein neuer Wohnsitz im Inland angemeldet wird. Eine ordnungsgemäße Abmeldung bei der Meldebehörde ist unerlässlich, um rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und mögliche spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Wann muss ich mich aus Deutschland abmelden, wenn ich ins Ausland umziehe?

Wenn man ins Ausland umzieht und den Wohnsitz in Deutschland aufgibt, muss die Abmeldung bei der örtlichen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) fristgerecht erfolgen. Gemäß § 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG) gilt, dass die Abmeldung frühestens eine Woche (7 Tage) vor dem Auszug erfolgen kann. Spätestens zwei Wochen (14 Tage) nach dem Auszug muss die Abmeldung bei der zuständigen Meldebehörde eingegangen sein.

Welche Dokumente benötige ich für die Wohnsitzabmeldung?

Für die Wohnsitzabmeldung werden der Personalausweis oder Reisepass aller abzumeldenden Personen sowie das ausgefüllte Abmeldeformular benötigt.

Wie läuft die Abmeldung aus Deutschland ab?

Zur Abmeldung des Wohnsitzes muss man persönlich erscheinen und einen Identitätsnachweis vorlegen. Die Abmeldung ist gebührenfrei. Im Folgenden eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Abmeldeprozess aus Deutschland:

  1. Termin bei der Meldebehörde vereinbaren: Vereinbare einen Termin im Bürgerbüro bzw. Einwohnermeldeamt. Manche Bürgerbüros bieten auch die Möglichkeit einer Online-Abmeldung oder Abmeldung per Post an.
  2. Unterlagen vorweisen: Lege den Personalausweis oder Reisepass aller abzumeldenden Personen sowie das ausgefüllte Abmeldeformular vor (ggf. die Geburtsurkunden der Kinder). Das Formular kann auch vor Ort ausgefüllt werden, je nach Vorgaben der Meldebehörde. Achte darauf, dass der Wohnsitz auf der Rückseite des Personalausweises mit einem neuen Adressaufkleber „kein Wohnsitz/ keine Wohnung in Deutschland“ überklebt wird.
  3. Abmeldebescheinigung ausstellen lassen: Nachdem die Unterlagen geprüft wurden, wird eine Abmeldebescheinigung ausgestellt. Diese ist für die deutsche Auslandsvertretung zukünftig notwendig.
  4. Laufende Verträge kündigen: Kündige alle laufenden Verträge in Deutschland (Versicherungen, Internet, Telefon, Strom, GEZ etc.). Mit der Abmeldebescheinigung erhältst du ein Sonderkündigungsrecht.
  5. Krankenversicherung kündigen: Mit der Abmeldebescheinigung ist es möglich die bestehende Krankenversicherung zu kündigen und damit die Pflicht des Abschlusses einer Krankenversicherung in Deutschland zu beenden.
  6. Postumleitung einrichten: Richte bei der deutschen Post einen Nachsendeauftrag ein, damit deine Post in den nächsten 6 oder 12 Monaten an eine andere Andresse (z.B. an die Familienmitglieder) gesendet wird. Zusätzlich ist es möglich eine Adresse im Ausland anzugeben. Für die Zustellung im Ausland entstehen jedoch Gebühren.

Ein Nachweis über den neuen Wohnsitz im Ausland bzw. eine Folgeadresse ist nicht notwendig und es besteht keine Pflicht, diesen dem Einwohnermeldeamt vorzulegen.

Kann ich mich auch aus dem Ausland in Deutschland abmelden?

Es ist möglich, sich aus dem Ausland in Deutschland abzumelden, sofern die zuständige Meldebehörde eine Online-Abmeldung anbietet. Einige Bürgerbüros ermöglichen diesen Service und bieten entsprechende Formulare auf ihren Webseiten an. Dennoch ist es empfehlenswert, die Abmeldung persönlich vor Ort vorzunehmen, wenn dies machbar ist. Eine persönliche Abmeldung kann oft effizienter sein und sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente und Informationen korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen oder Missverständnisse zu vermeiden.

Kann ich mein Bankkonto behalten, wenn ich mich aus Deutschland abmelde?

Es ist nicht immer möglich, ein Bankkonto in Deutschland zu behalten, wenn man sich abmeldet und ins Ausland umzieht. Einige Banken kündigen das Konto, sobald sie vom Umzug ins Ausland erfahren. Dies ist häufig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken geregelt, insbesondere bei einem Adresswechsel ins Ausland und dem damit verbundenen Wechsel des Steuerstatus zu einem sogenannten "Steuerausländer". Besonders betroffen sind hierbei Länder außerhalb der EU. Daher sollten Kunden vor dem Umzug unbedingt die AGB ihrer Bank prüfen. Wer die Bank nicht über den Wohnsitzwechsel informiert und das Konto weiterhin nutzt, verstößt möglicherweise gegen die AGB. Dies kann zwar eine Zeit lang funktionieren, führt jedoch im Falle einer Aufdeckung möglicherweise zur sofortigen Kündigung des Kontos. Es ist daher ratsam, den Umzug transparent zu kommunizieren. Kunden mit einer guten und langjährigen Geschäftsbeziehung zur Bank haben in der Regel bessere Chancen, das Konto auch nach dem Umzug ins Ausland zu behalten. Banken wie die DKB und Comdirect erlauben beispielsweise eine Kontoführung mit Wohnsitz im Ausland.

Was passiert mit der Krankenversicherung bei einem Umzug ins Ausland?

Bei einem Umzug ins Ausland erlischt in der Regel der gesetzliche Krankenversicherungsschutz, insbesondere wenn der neue Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union liegt. Es ist verpflichtend, die Krankenversicherung vor der Auswanderung über den Umzug zu informieren. Mit der Abmeldebescheinigung, die man bei der Abmeldung bei der Meldebehörde erhält, hat man ein Sonderkündigungsrecht. Im Ausland ist es notwendig, eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Detaillierte Informationen zur Krankenversicherung in Dubai findest du in unserem Blog.

Muss ich meine Auswanderung dem Finanzamt melden?

Die Meldung einer Auswanderung an das Finanzamt ist grundsätzlich nicht erforderlich. Es ist nicht notwendig, die neue Adresse im Ausland dem Finanzamt mitzuteilen, obwohl dies hilfreich sein kann, falls das Finanzamt weiterhin eine Steuerpflicht annimmt. Wichtiger ist es, einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen, wie zum Beispiel einen Steuerberater oder eine Vertrauensperson, um die Zustellung von Schreiben des Finanzamtes und anderer Behörden sicherzustellen. Das Finanzamt versendet normalerweise keine Schreiben ins Ausland, insbesondere nicht außerhalb der EU. Ohne einen Empfangsbevollmächtigten könnten die Schreiben öffentlich zugestellt werden, was dazu führen kann, dass Steuern fällig werden und gegebenenfalls Vollstreckungsmaßnahmen, wie die Pfändung von Konten, auch in anderen EU-Ländern, eingeleitet werden.

Bei einer Aufgabe eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft, sollte dies allerdings dem Finanzamt innerhalb eines Monats nach der Ausreise mitgeteilt werden. Dies ist wichtig, damit der Zeitpunkt der Betriebsaufgabe anerkannt wird und ab dem Folgemonat keine Umsatzsteuervoranmeldungen mehr eingereicht werden müssen.

Lass dich hierzu am besten von deinem Steuerberater beraten oder melde dich bei uns, sodass wir dir den Kontakt zu unserer deutschen Steuerkanzlei mit dem Fokus auf Wegzugsbesteuerung herstellen können.

Welche wichtigen Dokumente sollten ins Ausland mitgenommen werden?

Beim Umzug ins Ausland ist es essenziell, wichtige Dokumente sicher und vollständig mitzuführen. Dazu gehören persönliche Identifikationsdokumente wie Reisepass, Personalausweis und Geburtsurkunden. Weiterhin sollten Heiratsurkunden, Scheidungsdokumente, Zeugnisse, Diplome und berufliche Qualifikationsnachweise mitgenommen werden. Auch Kopien von Miet- oder Kaufverträgen, Versicherungsdokumenten und medizinischen Unterlagen sind von großer Bedeutung. Es empfiehlt sich, diese Dokumente sowohl in physischer Form als auch digital gesichert aufzubewahren, um im Falle von Verlust oder Diebstahl jederzeit darauf zugreifen zu können. Eine sorgfältige Vorbereitung und Sicherung dieser Unterlagen kann zukünftige administrative und rechtliche Herausforderungen im neuen Heimatland erheblich erleichtern.

Deutschland als Zweitwohnsitz – Hauptwohnsitz im Ausland

Was ist der Unterschied zwischen einem Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt?

Um in Deutschland keine Steuern mehr zahlen zu müssen, ist es entscheidend, die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu beenden. Diese Steuerpflicht ist entweder durch einen Wohnsitz oder durch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland begründet.

Ein Wohnsitz wird nach § 8 der Abgabenordnung (AO) definiert und setzt voraus, dass du über eine Wohnung verfügst, auf die du jederzeit Zugriff hast und die auf eine gewisse Dauerhaftigkeit der Nutzung angelegt ist. Das bedeutet, ein Wohnsitz setzt voraus, dass eine Person über räumliche Verhältnisse verfügt, die eine dauerhafte Nutzung ermöglichen, und dass die Absicht besteht, diese Wohnung als regelmäßigen Lebensmittelpunkt zu nutzen. Die Beibehaltung und Nutzung der Wohnung müssen dabei nicht ununterbrochen erfolgen, jedoch muss die Einrichtung der Wohnung eine dauerhafte Rückkehrmöglichkeit bieten. Dies ist entscheidend für die Begründung einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland.

Der gewöhnliche Aufenthalt bezeichnet nach deutschem Steuerrecht einen Ort, an dem sich eine Person unter Umständen aufhält, der darauf schließen lässt, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Gemäß §9 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) wird ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer grundsätzlich als gewöhnlicher Aufenthalt angesehen; kurzfristige Unterbrechungen werden dabei nicht berücksichtigt. Der gewöhnliche Aufenthalt impliziert eine gewisse Regelmäßigkeit und Dauerhaftigkeit des Aufenthalts, die über bloße Besuche oder temporäre Aufenthalte hinausgeht und ist maßgeblich für die Bestimmung der Steuerpflicht in Deutschland.

Der gewöhnliche Aufenthalt wird insbesondere dann relevant, wenn kein Wohnsitz besteht. Er tritt ergänzend zum Wohnsitzkonzept in den Vordergrund, wenn durch häufige und regelmäßige Aufenthalte eine Verbindung zu Deutschland entsteht, die einer dauerhaften Präsenz gleichkommt.

Kann ich in Deutschland gemeldet bleiben aber im Ausland wohnen?

Es ist grundsätzlich möglich, in Deutschland gemeldet zu bleiben, obwohl man im Ausland wohnt. Dies kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, etwa wenn regelmäßig nach Deutschland zurückgekehrt wird oder ein Wohnsitz in Deutschland beibehalten werden soll. Ein Wohnsitz im Ausland befreit jedoch nicht von der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Solange ein Wohnsitz in Deutschland besteht, bleibt man mit dem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig.

Wie lange darf ich im Ausland bleiben, ohne mich in Deutschland abzumelden?

Grundsätzlich ist eine Abmeldung in Deutschland während eines längeren Auslandsaufenthalts nicht erforderlich. Solange der aktuelle Wohnsitz bzw. die Wohnung besteht, ist keine Abmeldung notwendig.

Wenn jedoch ein Wohnsitz im Ausland begründet wird, ist man gesetzlich verpflichtet, sich in Deutschland abzumelden. Die Frist für diese Abmeldung beträgt in der Regel zwei Wochen nach dem Auszug aus der bisherigen Wohnung. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und sicherzustellen, dass alle Meldedaten korrekt und aktuell sind.

Was ist die 183-Tage-Regelung und wie wird diese berechnet?

Die 183-Tage-Regelung ist entscheidend für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland. Ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen innerhalb eines Jahres (365Tage) in Deutschland führt zu einem gewöhnlichen Aufenthalt und damit zur unbeschränkten Steuerpflicht. Diese Regelung berücksichtigt keine kurzen Unterbrechungen, wie etwa Urlaube oder Geschäftsreisen, solange der Gesamtaufenthalt die Sechsmonatsgrenze überschreitet.

Zu welchem Zeitpunkt ist mein gewöhnlicher Aufenthalt beendet, wenn ich auswandere?

Dein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland endet in der Regel mit dem Tag deiner Ausreise, somit nicht der Tag der Abmeldung beim Bürgeramt.

Ab wann bin ich in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig?

In Deutschland endet die unbeschränkte Steuerpflicht, sobald weder ein Wohnsitz noch eingewöhnlicher Aufenthalt im Land besteht. Das bedeutet, ab dem Zeitpunkt, an dem der Wohnsitz aufgegeben wird und kein gewöhnlicher Aufenthalt mehr in Deutschland vorliegt, besteht keine Steuerpflicht mehr.

Jedoch können folgende Faktoren zu einer Steuerpflicht in Deutschland führen, auch wenn der Wohnsitz abgemeldet wird:

  • Lebensmittelpunkt des Ehepartners und minderjähriger Kinder
  • Verfügungsmacht über eine Immobilie in Deutschland (Eine jederzeit mögliche Nutzung einer Immobilie, durch den Besitz des Schlüssels)

Wie viele Tage darf ich mich in Deutschland nach meiner Auswanderung aufhalten, ohne wieder steuerpflichtig zu werden?

Nach der Auswanderung aus Deutschland ist die Dauer des Aufenthalts in Deutschland entscheidend, um eine erneute Steuerpflicht zu vermeiden. Generell gilt, dass sich eine Person nach Beendigung ihres gewöhnlichen Aufenthaltes und der Aufgabe ihres Wohnsitzes in Deutschland bis zu 183 Tage im Land aufhalten darf, ohne wieder unbeschränkt steuerpflichtig zu werden.

Allerdings gilt nach § 27 Abs. 2 Satz 3 Bundesmeldegesetz (BMG), dass bei einer Einreise aus dem Ausland nach Deutschland eine Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt ab 3 Monate Aufenthalt an einem Ort besteht. Dies begründet allerdings keinen Wohnsitz in Deutschland, sofern der Aufenthalt nicht die 183 Tage überschreitet.

Daraus lässt sich leiten, dass eine bloße Anmeldung bei der Meldebehörde nicht direkt zu einem Wohnsitz bzw. einer Steuerpflicht in Deutschland führt.

Zusammenfassend müssen bei einem Umzug ins Ausland wichtige Formalitäten beachtet werden, darunter die Abmeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde innerhalb der gesetzlichen Fristen. Erforderliche Dokumente sind Personalausweis oder Reisepass sowie ein ausgefülltes Abmeldeformular. Die gesetzliche Krankenversicherung endet in der Regel mit dem Umzug, daher sollte eine private Krankenversicherung im Ausland abgeschlossen werden. Steuerlich endet die unbeschränkte Steuerpflicht, sobald kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt mehr in Deutschland besteht.

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